Was mache ich wenn die Ware während des Transports beschädigt wurde oder sogar fehlt?

Geändert am Mo, 6 Mai, 2024 um 2:30 NACHMITTAGS

Bitte verweigere die Annahme des Pakets, falls es äußerlich deutlich beschädigt ist. Falls Dir ein Schaden am versendeten Paket oder der Ware erst im Nachhinein auffällt, gib bitte möglichst schnell das beschädigte Paket mit dem gesamten Inhalt und eine Schadensmeldung beim Versanddienstleister ab. Die Frist hierfür ist 7 Tage. Das Dokument für die Schadensmeldung erhältst Du direkt beim Versanddienstleister; in der Schweiz ist das Post CH.


Im Anschluss mach bitte ein Foto oder einen Scan der Schadensmeldung und schick sie uns über unser Kontaktformular (https://www.bergzeit.ch/contact/) zu. Du hilfst uns damit sehr, den Schaden im Rahmen der Transportversicherung bei Post CH geltend zu machen. Vielen Dank!


Falls der Artikel unabhängig vom Versand defekt bei Dir angekommen ist, kannst Du uns das Produkt über unser Rücksendeportal (https://www.bergzeit.ch/retoure/start/) kostenfrei zurücksenden.

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